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AGBs

1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Benjamin Ruhmann Grafikdesign (im weiteren „BRGD“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.

 

2. Vertragsschluss

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Angebote unverbindlich. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme kann ausdrücklich (insbesondere durch die Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung erklärt werden. Mit Annahme des Angebots kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen „BRGD“ und dem Auftraggeber zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.


3. Verzug

3.1 Die von „BRGD“ angebotenen Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und designtechnischen Fragen mit dem Auftraggeber geklärt sind. Die rechtzeitige Anlieferung der vom Designer geforderten Materialien (wie Logos, Texte oder Ähnliches) sowie die Abnahme von Zwischenergebnissen ist Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

3.2 Lieferfristen gelten ausschließlich für die von „BRGD“ erstellten Designs. Werden bei der Leistungserfüllung Fremdleistungen (wie z. B. Druckereien) beauftragt, gelten für die bezogenen Fremdleistungen die jeweils geltenden Regelungen des dritten Unternehmens.

3.3 „BRGD“ haftet nicht für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die „BRGD“ nicht zu vertreten hat.

4. Preise
 

Es gelten die Preise, die im Angebot hinterlegt sind. Die Preise sind Brutto-Preise und beinhalten die Mehrwertsteuer. Leistungen, für die keine Preise vereinbart wurden, werden zu den aktuellen Listenpreisen bzw. zu den aktuellen Stundensätzen von „BRGD“ berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungseingang fällig. Auch ohne Mahnung kommt der Auftraggeber 10 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Maßgeblich hierbei ist das Datum des Zahlungseingangs bei „BRGD“. „BRGD“ ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Weiter behält sich „BRGD“ vor, weitere Leistungen an den Auftraggeber (auch aus anderen Aufträgen) zurückzubehalten, bis der vollständige Zahlungseingang erfolgt ist. „BRGD“ ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

6.2 Bei Verstoß gegen Punkt 6.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine
Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu zahlen.

6.3 „BRGD“ überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Soweit nichts anderes
mit „BRGD“ vereinbart wurde, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

6.4 Die Weitergabe der Nutzungsrechte darf erst nach schriftlicher Vereinbarung mit „BRGD“ an Dritte erfolgen. Erst nach vollständiger
Bezahlung des Auftragswertes gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

7.  Fremdleistungen

7.1 Falls vom Auftraggeber gewünscht, ist „BRGD“ berechtigt, notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers

zu bestellen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, „BRGD“ eine schriftliche Vollmacht für diesen Vorgang zu erteilen.

7.2 Soweit „BRGD“ im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in seinem Namen abschließt, ist der Auftraggeber verpflichtet, „BRGD“ im

Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere ist „BRGD“ von

der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung freizustellen.

7.3 Kommt es zu einer Rücksendung der beauftragten Fremdleistungen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 „BRGD“ haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.2 In jedem Fall (unabhängig vom Rechtsgrund) ist die Haftung von „BRGD“ der Summe nach auf den Auftragswert begrenzt, in dessen Rahmen

der Schaden verursacht wurde.

8.3 Für urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Designarbeiten, die „BRGD“ dem

Auftraggeber zur Nutzung überlässt, übernimmt der Designer keine Haftung. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen sind, soweit nicht

vertraglich vereinbart, nicht Bestandteil des Auftrags und der Auftraggeber hat diese selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

8.4 In keinem Fall haftet „BRGD“ für die Zulässigkeit der rechtlichen, wettbewerbs- und/oder markenrechtlichen Nutzung. Allerdings verpflichtet

sich „BRGD“, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

9. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber versichert, dass alle Vorlagen, die er „BRGD“ zur Auftragsdurchführung überlässt, frei von Rechten Dritter sind und dass er berechtigt ist,

über diese zu verfügen und sie weiterzugeben. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei

von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Sofern der Auftraggeber nachweisen

kann, dass ihn kein Verschulden trifft, entfällt die Freistellungsverpflichtung.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von „BRGD“ erstellten Voransichten nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und eventuelle

Mängel oder Korrekturwünsche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Voransicht schriftlich mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige

Absendung der Hinweise auf Fehler oder der Korrekturwünsche. Bei Verletzung der Prüfpflicht gilt die Leistung des Designers in Bezug auf den betreffenden

Mangel als genehmigt. „BRGD“ haftet nicht für Mängel, die dem Auftraggeber erst nach Abschluss des Auftrags bewusst werden und die dieser bereits nach

Erhalt der freigegebenen Voransichtsdatei hätte rügen können.

 

10. Geheimhaltung, Datenschutz


„BRGD“ und der Auftraggeber verpflichten sich, erhaltene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließlich der Angebots- und Auftragskonditionen

geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.. 

11.  Sonstige Bestimmungen


11.1 Es gilt deutsches Recht, der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau


11.2 Erfüllungsort soweit nichts anderes bestimmt ist der Gewerbesitz des Designers. 
 

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